In diesem Beitrag befasse ich mich mit der Störerhaftung des Geschäftsführers und der Frage, ob die Maßstäbe der Entscheidung des BGH ( Urt. v. 18.6.2014 - I ZR 242/12, IPRB 2014, 197) zur Haftung des Geschäftsführers im Wettbewerbsrecht auch bei Verletzungen im Urheberrecht anzuwenden sind. (02/2015)