Nach einer Entscheidung des EuGH können Google und andere Suchmaschinenbetreiber künftig von Privatpersonen verpflichtet werden, Links auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus ihren Ergebnislisten zu streichen (EuGH, Urt. v. 13.5.2014 - Rs. C-131/12, http://curia.europa.eu). (06/2014)