Die Vorschriften zum Widerrufsrecht, die "Buttonlösung" sowie eine Vielzahl von Informationspflichten gelten nur im Handel mit Verbrauchern. Damit der Online-Händler von diesen Privilegien profitieren kann, besteht für ihn die Pflicht zu überprüfen, ob es sich bei dem Vertragspartner tatsächlich um einen Unternehmer handelt. Dies entschied das LG Kiel in seinem Urteil vom 27.9.2013 (Az: 17 O 147/13). (10/2014)