Auf Ersuchen des irischen High Courts und des österreichischen Verfassungsgerichtshofs entschied der EuGH am 8.4.2014, dass die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 15.3.2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG, ungültig ist (EuGH, Urt. v. 8.4.2014 - Rs. C-293/12, Rs. C-594/12). (05/2014)