Die Richtlinie 2012/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 25.10.2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke erlaubt die nichtkommerzielle Nutzung von Büchern, Filmen, Zeitungs- und Zeitschriftenartikel und anderen urheberrechtlich noch geschützten Werken, für die kein Urheber mehr aufgefunden werden kann. Diese EU-Richtlinie wurde Ende Juni 2013 mit dem Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des UrhG (BT-Drucks. 17/13423) in das deutsche Recht umgesetzt. Die Ergebnisse der Suche nach einem verwaisten Werk sind zu dokumentieren und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zu hinterlegen. (08/2013)