In seiner Entscheidung hat das AG Hamburg hat den Gegenstandswert für eine Abmahnung wegen privaten Filesharings auf 1.000 € festgesetzt  Beschl. v. 24.7.2013 - 31a C 109/13). Nach der Entscheidung ist das gerade beschlossene Gesetz u.a. zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (BT-Drucks. 17/13057) zu berücksichtigen, das Urheberrechtsverletzungen privater Personen privilegiert, die urheberrechtlich geschützte Werke nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet haben. (10/2013)