Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden

Aktuell

 

Hier finden Sie meine Stellungnahme zur Problematik Altanschließer, die ich im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss des Landtages Brandenburg, dem Innenminister und den Abgeordneten am 12.02.2020 erläutert habe.

 

Zum BGH Urteil vom 27.06.2019:

 

Hier finden Sie unsere Pressemeldung zum Verlauf der mündlichen Verhandlung am BGH am 9. Mai 2019. Da das Urteil entsprechend ausgefallen ist, kann diese zudem auf das Urteil vom 27.06.2019 adaptiert werden. Es ist nun eine Klagewelle an das BVerfG zu erwarten.

 

Hier finden Sie den Beitrag meines Kollegen Rechtsanwalt Frank Mittag in der Neuen Justiz 6/2019 zum Verlauf der mündlichen Verhandlung am BGH am 9. Mai 2019. Da das Urteil entsprechend ausgefallen ist, kann dieser Beitrag auf das Urteil adaptiert werden.

 

Weitere Anmerkungen zum BGH Urteil:

Der BGH, ein Zivilgericht, geht mit seinem Urteil vom 27.06.2019 auf Konfrontation mit dem BVerfG, dem höchsten deutschen Gericht in Verfassungsfragen, als auch mit dem Bundesverwaltungsgericht, dem höchsten deutschen Gericht im Verwaltungsrecht. Das BVerfG hatte zur Frage des Vertrauensschutzes bereits verbindlich entschieden. Nach § 31 BVerfGG hat auch der BGH diesen Beschlüssen des BVerfGs zu folgen und die Beschlüsse anzuwenden. Es handelt sich in Fragen des Vertrauensschutzes hier um einen vergleichbaren Fall, wie der, der dem BVerfG im Jahr 2015 zur Entscheidung vorgelegen hatte. Der BGH verkennt, dass es um Vertrauensschutz geht und nicht um "Verjährung".

Danach hätte dem Kläger hier Schadensersatz zugestanden nach dem Staatshaftungsgesetz der DDR, was als Landesrecht in Brandenburg aufgrund des Einigungsvertrages fortgilt. Dieses Gesetz verlangt abweichend zum bundesdeutschen Recht nicht, dass eine Behörde schuldhaft gehandelt hat. Der Erlass eines rechtswidrigen, verfassungswidrigen Bescheides reicht aus. Mit vermeintlich diffizilen Argumenten wird hier nun versucht, diese Schadensersatzforderungen abzuwehren. Der Verweis auf § 18 KAG BB ist eine reine Nebelkerze.

Als Rechtsanwältin bin ich dem Grundgesetz verpflichtet. Dies gilt es zu wahren und zu schützen. Aus diesen verfassungsrechtlichen Erwägungen heraus, kritisiere ich zusammen mit meinen Kollegen des Wassernetzes die Entscheidung des BGH.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__31.html

"(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden."

 

Zur Person des Vorsitzenden Richters am BGH verweise ich auf unsere Pressemitteilung und den Artikel in der Lausitzer Rundschau vom 25.06.2019. Er war bis zum 9. Dezember 2003 am Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg beschäftigt.

Ende 2003 und Anfang 2004 wurde das KAG novelliert, um das es hier geht. Dies galt ab dem 1.2.2004.  

 

Im Herbst 2000 stand der Richter in der öffentlichen Kritik in der sog. „Büroleiter-Affäre“ wegen des Vorwurfs unzulässiger Einflussnahme auf ein Gerichtsverfahren. Drei Juristenvereinigungen sprachen sich 2002 gegen die Ernennung von Richter Herrmann zum Richter am BGH aus. Sein beruflicher Werdegang ist in einem Wikipedia-Eintrag mit Verweis auf die Quellen zusammengefasst.

 

Dieses Urteil bringt auf lange Sicht keinen Rechtsfrieden und keine Rechtssicherheit. Es belastet sowohl die Verbände, die Kommunen als auch die Bürger sowie die bereits völlig überlasteten Gerichte weiter. Dieses Urteil ist für Niemanden positiv, auch nicht für die Landesregierung Brandenburg.

 

Wem sollen die Landgerichte folgen: Dem höchsten deutschen Gericht in Verfassungsfragen dem BVerfG oder dem BGH? Denn das Urteil führt zur absurden Situation, dass bereits wegen Verfassungswidrigkeit aufgehobene Bescheide nun nach dem BVerfG und BVerwG verfassungswidrig sind und nach dem BGH rechtmäßig, einem Zivilgericht. Der BGH hatte darüber jedoch gar nicht mehr zu entscheiden, sondern die Rechtsprechung des BVerfG anzuwenden nach § 31 BVerfGG. Auch Betroffene mit bereits aufgehobenen verfassungswidrigen Bescheiden klagen derzeit auf Schadensersatz.

 

Mit dem Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat „am juristischen Hochreck“ zu jonglieren ist in der derzeitigen politischen Lage im Land Brandenburg mehr als brisant.

 

Die Rechtsanwälte des Wasser-Netz sind ähnlich einem Stahlseil verflochten und werden weitere Verfassungsbeschwerden am BVerfG unterstützen. Ein Rechtsstaat ist nicht selbstverständlich und es gilt ihn zu verteidigen.

 

Wir Bürger und Rechtsanwälte der Betroffenen wünschen uns, dass endlich Rechtsfrieden einkehrt und die Bürger nicht länger am Rechtsstaat zweifeln. Wir fordern, dass das Land Brandenburg endlich im KAG Brandenburg diese umstrittenen Beiträge abschafft und auf eine Finanzierung der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung auf das Gebührenmodell umstellt. 

 

Lasst uns eine Klagewelle an das BVerfG starten und vor allem jetzt zurückblicken auf das, was wir schon erreicht haben. Auch auf diesem Weg lagen uns viele Steine im Weg.  Es geht weiter. Wir alle zusammen stärken mit unserer gemeinsamen Kritik den unabhängigen Rechtsstaat im Land Brandenburg.

 

 

Wie weit reichen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2015?

Lesen Sie den Beitrag in der Neuen Justiz, Heft 9/2016, Seite 364 ff.: "Wasseranschlussbeiträge noch nach Jahrzehnten – Verfassungswidriger Vertrauensbruch in Brandenburg"

von den Rechtsanwälten Frank Mittag, Jana Böttcher und Vilma Niclas (Cottbus, Berlin)

Hier finden Sie die Kernthesen des Beitrages für juristische Laien und die Presse zusammengefasst. Wir sind der Ansicht: Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes gelten nicht nur für Fälle bis 1999, sondern der Vertrauensschutz reicht darüber hinaus.

(Sie können gern einen Link auf diese Seite setzen. Der Upload des Beitrages auf andere Websites ist urheberrechtlich nicht gestattet.)

 

Meldung vom 17.12.2015

Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 12.11.2015: Die Anwendung des KAG Brandenburg vom 1.2.2004 für Fälle vor 2004 verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes. Es handelt sich um eine unzulässige echte Rückwirkung. Maßgeblich für den Beginn der Verjährung ist nun endlich wieder die erste Satzung für alle Fälle bis 2004, so wie es nach damaliger Rechtslage war, auch wenn diese Satzung unwirksam gewesen sein mag.

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1. TIPP: Suchen Sie nun Ihre erste Satzung oder verlangen Sie Akteneinsicht bei den Verbänden.

2. TIPP Sehr wichtig: Wenn Sie noch nicht oder verspätet gezahlt haben > Unverzüglich jetzt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde nach § 80 IV, VI VwGO bzw wenn schon abgewiesen, einen Antrag beim Verwaltungsgericht auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 V VwGO stellen, andernfalls bleiben Sie auf den Säumniszinsen von 12 % relativ aussichtslos vollständig sitzen. Der Antrag muss vor Aufhebung der Bescheide erfolgen.

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(Lesen Sie hier mehr zum Beschluss...)

 

Weiterlesen: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden

Forderungen nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes

 

 

Hören Sie hier den Redebeitrag von Rechtsanwältin Vilma Niclas zur Sonderdemonstration in Bernau am 22.12.2015 anlässlich der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015

 

Forderungen nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes des Wassernetzes:

 

1. Umstellung auf das Gebührenmodell in ganz Brandenburg in allen Verbänden. Es wird derzeit in mindestens 15 Verbänden praktiziert in Brandenburg und ist möglich. 

Weiterlesen: Forderungen nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes

Unbezahlbares Wasser in Deutschland - Fakten

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Sonnewalde in Brandenburg - Aktionen gegen kaum noch bezahlbare Wasserkosten

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Wasser - ein Menschenrecht

wassermenschenrechtklein

(c) Vilma Niclas

Sie können was tun

Wir Bürger in Brandenburg haben den Dachverband "Das Wasser Netz" ins Leben gerufen, denn nur zusammen sind wir stark. Unter diesem Dach möchten wir Bürgerinitiativen aus dem ganzen Land Brandenburg, aus ganz Deutschland und aus der ganzen Welt zum Thema "Wasser" miteinander vernetzen und miteinander ins Gespräch bringen. Wenn Sie mitmachen wollen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail mit ein paar Stichworten zu Ihrer Bürgerinitiative und den Kontaktdaten und einem Link zu einer WebSite.  

Das Wasser Netz  

 

Das Wasser Netz

Das Wasser-Netz

 

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Bezahlbares Wasser - ein UN-Menschenrecht auch in Europa

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