CRA Cyber Resilience Act

  • Cyber Resilience Act (CRA) und EU Produkthaftung für Software und Künstliche Intelligenz

    Sie müssen handeln. Es eilt. Der Cyber Resilience Act (CRA), NIS 2 und die EU-Produkthaftungsregeln für Software und Hochrisiko-KI-Systeme stellen Unternehmen vor erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen in Sachen Cybersicherheit. Viele meinen der CRA habe für Sie keine Bedeutung, doch der Anwendungsbereich des CRA auf Produkte ist sehr weit. Auch Sie sind betroffen. 

    Für die Programmierung extrem wichtig ist zu wissen, dass Hersteller künftig für Open-Source-Komponenten verantwortlich sind. Kennen Sie die Bestandteile Ihrer Software und die dazu gehörenden Lizenzen? 

    Ganz wichtig: Die strengen Meldepflichten bei bestimmten Cybersicherheitsvorfällen gelten schon ab Herbst 2026,ab Dezember 2027 ist dann der Vertrieb von Software oder vernetzten Geräten nur noch mit CE-Kennzeichen als Siegel für Cybersicherheit zulässig. Ein Verstoß ist mit hohen Bußgeldern belegt.

  • Cyber Resilience Act und EU Produkthaftung für Software

    Sind Sie vorbereitet? Coden Sie mit KI? Hat Ihre Software ein CE Kennzeichen? Auch die Meldepflichten sind bußgeldbewehrt und starten bereits im September 2026.

    Besuchen Sie unser online Tagesseminar und werden Sie fit an einem Tag für den CRA:

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    Kundenstimmen: „Ein sehr praxisnahes und juristisch fundiertes Seminar zum Cyber Resilience Act und zur EU‑Produkthaftung mit klarem Fokus auf Software‑ und OT‑Systeme. Frau Vilma Niclas überzeugte durch tiefgehende rechtliche Expertise, präzise Einordnung der Hersteller‑ und Betreiberpflichten sowie praxisrelevante Beispiele aus der industriellen IT/OT‑Welt.“   Norbert Ott, AUCOTEC AG März 2026

     

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