Das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz und das bayerische Landesverfassungsgericht entschieden, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist (VGH Rh.-Pf., Urt. v. 13.5.2014 - VGH B 35/12; VGH Bay., Urt. v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12). (08/2014)

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