Betreiber von Facebook-Fanpages tragen keine Verantwortung für die darüber erfolgende Verarbeitung von Nutzungsdaten bei Facebook. Sie seien weder verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts noch hafteten sie als Störer. Dies entschied das OVG Schleswig-Holstein in seinem Urteil v. 4.9.2014 (Az: 4 LB 20/13). (10/2014)

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