Lesen Sie Hintergründe zum aktuellen Gesetz und den Plänen der Landesregierung in dem beigefügtem Dokument: > Aktuelle Information zu Trink- und Abwasseranschlussbeiträgen für Alt- und Neuanschließer & die Presse

 

1. Ein neuer Gesetzentwurf der Landesregierung in Potsdam zum Kommunalabgabengesetz bezüglich der Verjährung von Beitragsbescheiden für Wasseranschlüsse liegt vor. Geplant sind 15 Jahre plus 10 Jahre Schonfrist für Ostdeutschland. Rechtssicherheit und Rechtsfrieden wird dieses Gesetz nicht bringen. Denn:

Die "normale" Verjährungsfrist beträgt nach der Abgabenordnung 4 Jahre. Die Bürger mussten sich seit der Wiedervereinigung an bundesdeutsche Gesetze halten. Für Kommunen und Wasserverbände soll es nun eine  Schonfrist geben, damit man sich binnen 10 Jahren daran gewöhnen konnte, wie man eine Satzung schreibt? Die Verfassungswidrigkeit liegt auf der Hand. Verfassungsrechtler haben in der Anhörung vor dem Innenausschuss starke Zweifel an einer derartigen Gesetzesänderung geäußert. Die Unterlagen liegen mir vor.

Die Regierung legt es anscheinend dennoch aus Geldnot darauf an, sich erneut mit den Bürgern vor Gerichten zu streiten und Unmengen an Geldern zu verschwenden. Denn auch der Staat haftet für aufgehobene Bescheide aufgrund rechtswidriger Erhebung.

 

2. Lesen Sie hier das Urteil des OVG Brandenburg aus dem Jahr 2012. Das Staatshaftungsrecht der DDR gilt in Brandenburg fort und ermöglicht es dem Bürger binnen Jahresfrist Kosten für den Anwalt aus dem Widerspruchsverfahren vom Wasserverband zurückzuverlangen - für jeden einzelnen aufgehobenen Bescheid ohne Nachweis des Verschuldens.  

 

3. Die gemeinsame Pressemeldung von verschiedenen Bürgerinitiativen zum neuen KAG Brandenburg finden Sie hier.

Das der Landesregierung übergebene Positionspapier von verschiedenen Bürgerinitiativen zur anstehenden Gesetzesänderung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2013 finden Sie hier

Betroffenen Orten, Kommunen oder Bürgern bieten wir an, sich mit uns zu vernetzen und gemeinsam Druck auf die Landesregierung auszuüben, endlich Rechtsfrieden für die Bürger zu schaffen.  Schließen Sie sich uns an. 

Am 18.06.2013 fand eine Veranstaltung der Bürgerinitiativen in Lubolz bei Lübben statt. Auch hier äußerten Experten verfassungsrechtliche Zweifel an der geplanten Novelle. Lesen Sie hier die Pressemeldung.   

Meldung in der Lausitzer Rundschau.

Die Initiative http://www.wir-von-hier.info/abwasserpolitik.html übergab dem Fraktionsvorsitzenden der SPD im Landtag von Brandenburg einen offenen Brief zur geplanten Novelle des Kommunalabgabengesetzes. Diesen können Sie hier nachlesen. 

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