Erfolgreiche VerfassungsbeschwerdenAktuell Wie weit reichen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2015? Lesen Sie den Beitrag in der Neuen Justiz, Heft 9/2016, Seite 364 ff.: "Wasseranschlussbeiträge noch nach Jahrzehnten – Verfassungswidriger Vertrauensbruch in Brandenburg" von den Rechtsanwälten Frank Mittag, Jana Böttcher und Vilma Niclas (Cottbus, Berlin) Hier finden Sie die Kernthesen des Beitrages für juristische Laien und die Presse zusammengefasst. Wir sind der Ansicht: Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes gelten nicht nur für Fälle bis 1999, sondern der Vertrauensschutz reicht darüber hinaus. (Sie können gern einen Link auf diese Seite setzen. Der Upload des Beitrages auf andere Websites ist urheberrechtlich nicht gestattet.)
Meldung vom 17.12.2015 Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 12.11.2015: Die Anwendung des KAG Brandenburg vom 1.2.2004 für Fälle vor 2004 verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes. Es handelt sich um eine unzulässige echte Rückwirkung. Maßgeblich für den Beginn der Verjährung ist nun endlich wieder die erste Satzung für alle Fälle bis 2004, so wie es nach damaliger Rechtslage war, auch wenn diese Satzung unwirksam gewesen sein mag. _______________________ 1. TIPP: Suchen Sie nun Ihre erste Satzung oder verlangen Sie Akteneinsicht bei den Verbänden. 2. TIPP Sehr wichtig: Wenn Sie noch nicht oder verspätet gezahlt haben > Unverzüglich jetzt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde nach § 80 IV, VI VwGO bzw wenn schon abgewiesen, einen Antrag beim Verwaltungsgericht auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 V VwGO stellen, andernfalls bleiben Sie auf den Säumniszinsen von 12 % relativ aussichtslos vollständig sitzen. Der Antrag muss vor Aufhebung der Bescheide erfolgen. ____________________ (Lesen Sie hier mehr zum Beschluss...)
Forderungen nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes
Hören Sie hier den Redebeitrag von Rechtsanwältin Vilma Niclas zur Sonderdemonstration in Bernau am 22.12.2015 anlässlich der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015
Forderungen nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes des Wassernetzes:
1. Umstellung auf das Gebührenmodell in ganz Brandenburg in allen Verbänden. Es wird derzeit in mindestens 15 Verbänden praktiziert in Brandenburg und ist möglich. Weiterlesen: Forderungen nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes Unbezahlbares Wasser in Deutschland - FaktenSonnewalde in Brandenburg - Aktionen gegen kaum noch bezahlbare WasserkostenWeiterlesen: Sonnewalde in Brandenburg - Aktionen gegen kaum noch bezahlbare Wasserkosten Wasser - ein Menschenrecht(c) Vilma Niclas Sie können was tunWir Bürger in Brandenburg haben den Dachverband "Das Wasser Netz" ins Leben gerufen, denn nur zusammen sind wir stark. Unter diesem Dach möchten wir Bürgerinitiativen aus dem ganzen Land Brandenburg, aus ganz Deutschland und aus der ganzen Welt zum Thema "Wasser" miteinander vernetzen und miteinander ins Gespräch bringen. Wenn Sie mitmachen wollen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail mit ein paar Stichworten zu Ihrer Bürgerinitiative und den Kontaktdaten und einem Link zu einer WebSite.
Demonstration am Potsdamer LandtagEindrücke von der 25. Demonstration der Wassertropfen Bezahlbares Wasser - ein UN-Menschenrecht auch in EuropaWeiterlesen: Bezahlbares Wasser - ein UN-Menschenrecht auch in Europa |