Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen. Dies sieht eine Abrechnung entsprechend einem gesetzlich festgelegten Vergütungsverzeichnis und zum Teil nach dem Streitwert vor.

Alternativ vereinbare ich mit Ihnen individuelle Stundensätze oder eine Beratungspauschale. Dies besprechen wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch zu Beginn des Mandats und halten diese Vereinbarung in einer Vergütungs- oder Gebührenvereinbarung fest.

Pauschale Beratungspakete mit festen Preisen kann ich Ihnen leider nicht anbieten - denn ich lege großen Wert darauf, meine Kunden individuell und auf Sie zugeschnitten zu beraten und nehme mir dafür ausreichend Zeit.

Dies garantiert: Rechtssicherheit für Ihren konkreten Fall - natürlich immer nur soweit, dies im IT-Recht möglich ist, denn es gibt noch sehr viele Grauzonen.

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